Interesse am Club ?

Berichte vom Club


Lesen Sie hier unsere Mitteilung zur “ Anwartschaft “ in den BMW Coupé Club e. V.


Der Clubvorstand wurde von der Jahreshauptversammlung ermächtigt, Personen, die nicht Eigentümer eines BMW-Coupé 2.5 CS bis 3.0 CSL sind,
gegen Zahlung eines Betrages in Höhe des jeweiligen Jahresbeitrags im Sinne des § 5 der Satzung das Begrüßungspaket zur Verfügung zu stellen
und die Clubinformationen an sie weiterzuleiten. Der Vorstand hat mit dem jeweiligen Interessenten eine Vereinbarung zu schließen:

• Dass er kein Clubmitglied wird, solange er nicht das Eigentum eines BMW-Coupés 2.5 CS bis 3.0 CSL dem Club nachweist.

• Dass der Interessent, solange er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Jahresende die Vereinbarung kündigt, dazu verpflichtet ist,
auch in den jeweiligen Folgejahren einen Betrag an den Club zu zahlen, der dem oben erwähnten jeweiligen Jahresbeitrag entspricht.

• Dass er bei Nachweis des Eigentums eines BMW-Coupés 2.5 CS bis 3.0 CSL einen Antrag auf Mitgliedschaft im Club stellen kann und bei Aufnahme
in den Club für das laufende Geschäftsjahr den Jahresbeitrag mit dem vereinbarten Betrag für die Eigenschaft als Interessent verrechnen kann.

• Dass die Eigenschaft als Interessent und damit die Vereinbarung endet, sofern der Interessent nicht innerhalb von 2 Jahren ab Beginn
der Vereinbarung nachweist, dass er Eigentümer eines BMW-Coupés 2.5 CS bis 3.0 CSL geworden ist.


Kommentare sind geschlossen.